Es wird höchste Zeit sich mit dem Sachkundenachweis zu beschäftigen. Hier gilt es besonders die Fristen einzuhalten.
Personen, die bereits beim Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 sachkundig waren, müssen bis spätestens zum 26.05.2015 einen Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises stellen.
Bisherige Sachkundenachweise sind noch bis zum 26.11.2015 gültig.
Bisherige Sachkundenachweise sind noch bis zum 26.11.2015 gültig.
Weitere Informationen unter http://www.lksh.de/pflanzenschutzdienst/sachkunde-im-pflanzenschutz/neuer-sachkundenachweis/