Genehmigungsfähige Pflanzenschutzmittel
Nach §22(2) des Pflanzenschutzgesetzes kann für Pflanzenschutzmittel eine Sondergenehmigung beantragt werden. Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer organsisiert diese in Zusammenarbeit mit dem Gartenbauverband Nord e.V. in Form eines Sammelantrags. Dies ist eine kostengünstige Art, um für diese z.T. wichtigen Pflanzenschutzmittel eine Anwendungs-Genehmigung zu bekommen.
Interessant ist hier vor allem, dass dan auch die Mittel
- Teppeki gegen Weiße Fliege im Freiland
- Forum gegen Falschen Mehltau im Freiland und Gewächshaus
- keine Flecken im Gegensatz zu Acrobat
- Melody gegen Botrytis im Freiland und Gewächshaus
- hier liegt besonderer Bedarf, da Botrytis einer der größten Probleme im Anbau darstellt
- Cantus gegen Rhizoctonia im Freiland und Gewächshaus
- wirkt ebenfalls gegen Botrytis
Ebenfalls wird eine Genehmigung für die Anwendung der folgenden Hemmstoffe beantragt:
- CCC 720
- Stabilan 720
- Toprex
Die komplette Liste finden Sie hier: Genehmigungsfähig_nach_22_PflSchG-Zierpflanzen
Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Gartenbauverband Nord e.V. (040-73601590) oder bei Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Herrn Tobias Plagemann (04120-7068225 oder Mobil 0171-7652134)